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Hauptuntersuchung – Plakette fällig?

1. Dezember 2021 admin-pzq Comments Off

Wir führen die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO inklusive „Abgasuntersuchung“ für Sie durch.

Seit der Öffnung des Monopols für amtliche Dienstleistungen hat sich die GTÜ als Mitbewerber zu TÜV und DEKRA etabliert.

Deshalb gilt: „Die GTÜ führt die Haupt- und Abgasuntersuchung für Sie durch.“

Im Gegensatz zu TÜV und DEKRA sind wir als GTÜ-Prüfingenieure freiberuflich tätig und führen die Fahrzeuguntersuchungen nach § 29 StVZO im Namen und auf Rechnung der GTÜ durch und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen wir uns für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.

HU-Frist überzogen?
Seit dem 1. Juli 2012 wird in keinem Bundesland die Hauptuntersuchung zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Darum erhalten die Fahrzeuge bundesweit – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführung zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet, als die „normale“ HU.

Noch mehr Infos zum Thema finden Sie hier