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Die Sicherheitsprüfung der GTÜ Prüfstelle Quast in Hagen

Sicherheit für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse

Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO

Wir setzen die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.

Die Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit im Transportbereich sind gestiegen. Auch führt unser Team Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO an LKWs, Zugmaschinen und KOM qualifiziert durch.

GTÜ Prüfstelle Quast in Hagen ... Sichtbarkeitsprüfung

Sicherheitsprüfung (SP) fällt an für die folgenden Fahrzeuge:

Die aufgeführten Fahrzeuge müssen neben den fest definierten Terminen der Hauptuntersuchung (HU) auch die Termine der Sicherheitsprüfung (SP) wahrnehmen.

Die Fälligkeit der Prüftermine erkennen Sie auf dem Untersuchungsbericht/Prüfprotokoll oder durch die am Fahrzeug angebrachte Prüfmarke. Werfen Sie bei jeder Abfahrkontrolle auch einen Blick auf die Laufzeit Ihrer HU- und SP-Plakette und kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Prüftermin bei uns - Kfz-Prüfzentrum Quast in Hagen. Denn als Fahrer/Fahrzeughalter sind Sie dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen Untersuchungen immer fristgerecht durchgeführt werden.