Oldtimerbegutachtung bei der GTÜ Prüfstelle Quast in Hagen
Historisch schön
Oldtimer-Begutachtung gem. § 23 StVZO (H-Kennzeichen)
Seit Beginn in den 2000ern sind sind unsere Prüfingenieure des KFZ-Prüfzentrums Quast als GTÜ-Vertragspartner berechtigt, Oldtimerbegutachtungen gemäß § 23 StVZO zur Erlangung einer H-Zulassung oder eines roten 07er-Kennzeichens durchzuführen.
Wer Fragen zu „seinem Oldtimer“ hat, wendet sich einfach direkt an uns. Wir helfen Ihnen in allen Punkten gerne weiter. Gerade auch dann, wenn es um die zügige Beibringung von speziellen Unterlagen (Broschüren, Datenblätter, Testberichten usw.) für Ihr Fahrzeug geht.
Sprechen Sie uns an!
Quick-Info zum Erwerb der H-Kennzeichnung:
+ Erstzulassung vor mehr als 30 Jahren
+ Vorliegen einer gültigen Betriebserlaubnis
oder
eines Gutachtens nach § 21
StVZO (Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis)
+ Begutachtung gemäß § 23 StVZO (kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut)
+ Fahrzeug ist in einem guten und erhaltenswerten Zustand
+ Originalzustand oder originalgetreu restauriert
+ zeitgenössische Umbauten bzw. Umbauten innerhalb der ersten 10 Jahre ab Erstzulassung stehen der H-Zulassung nicht
entgegen
+ Umbauten, die älter als 20 Jahre sein müssen
Quick-Info zum Erwerb des 07-Kennzeichen:
+ Nachweis zur Verkehrssicherheit des Fahrzeugs
+ positive Oldtimerbegutachtung nach § 23 StVZO
+ örtliche Zulassungsstelle gibt ihre Einwilligung
Mehr zum Thema Oldtimer:
Flexible Terminvergabe:
Tel: 02331 – 8423940
Leistungen der GTÜ Früfstelle Quast