Erwerb Schadstoffplaketten | GTÜ Prüfstelle Quast in Hagen
Freie Fahrt für saubere Autos in Umweltzonen
Erwerb von amtlichen Feinstaubplaketten
Aus zahlreichen Studien ist bekannt, dass Feinstaub und vor allem die besonders kleinen Teilchen zu einer Zunahme von Asthma- und Lungenerkrankungen bis hin zu Lungenkrebs sowie zu einer Zunahme von Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen können.
Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte "Verordnung zur
Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung" (35.
BImSchV) können Städte und Gemeinden seit März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort
Fahrverbote aussprechen.
Hiervon sind Millionen Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette
betroffen.
Dazu zählen alle
Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1
(Benziner ohne geregelten
Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung
immer "draußen" bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.
Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 bis 4
dürfen Umweltzonen nur befahren, wenn
sie eine der auf den Schildern abgebildeten Schadstoffplaketten an der Windschutzscheibe
tragen.
Nachrüsten
Das Aussperren aus den Umweltzonen ist für viele Autofahrer ein überzeugendes Argument
zum Nachrüsten auf umweltfreundlichere Technik. Nach der Umrüstung durch eine
anerkannte Werkstatt erhält der Autobesitzer eine Abnahmebescheinigung. Anhand
dieser trägt die Zulassungsstelle die neue Partikelminderungsstufe (PM-Stufe) in die
Fahrzeugpapiere ein.
Quick-Info für das ausländische Fahrzeughalter in deutschen Städten:
Ist die Feinstaubplakette am Fahrzeug nicht identisch mit der am Umweltzonenschild angezeigten Feinstaubplakette, so darf das Fahrzeug diese Umweltzone nicht befahren. Kraftfahrzeuge, die mit einer im Zusatzschild angezeigten Plakette gekennzeichnet wurden, sind vom Fahrverbot befreit.
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Tel: 02331 – 8423940
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