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Erwerb Schadstoffplaketten | GTÜ Prüfstelle Quast in Hagen

Freie Fahrt für saubere Autos in Umweltzonen

Erwerb von amtlichen Feinstaubplaketten

Aus zahlreichen Studien ist bekannt, dass Feinstaub und vor allem die besonders kleinen Teilchen zu einer Zunahme von Asthma- und Lungenerkrankungen bis hin zu Lungenkrebs sowie zu einer Zunahme von Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen können.

Durch die im Bundesgesetzblatt vom 16. Oktober 2006 veröffentlichte "Verordnung zur Kennzeichnung der Fahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung" (35. BImSchV) können Städte und Gemeinden seit März 2007 Umweltzonen ausweisen und dort Fahrverbote aussprechen. Hiervon sind Millionen Fahrzeuge ohne Feinstaubplakette betroffen.

Dazu zählen alle Fahrzeuge mit der Schadstoffgruppe 1 (Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge): Diese müssen bei entsprechender Luftbelastung immer "draußen" bleiben und dürfen Umweltzonen generell nicht mehr befahren.

Fahrzeuge mit den Schadstoffgruppen 2 bis 4 dürfen Umweltzonen nur befahren, wenn sie eine der auf den Schildern abgebildeten Schadstoffplaketten an der Windschutzscheibe tragen.

Nachrüsten
Das Aussperren aus den Umweltzonen ist für viele Autofahrer ein überzeugendes Argument zum Nachrüsten auf umweltfreundlichere Technik. Nach der Umrüstung durch eine anerkannte Werkstatt erhält der Autobesitzer eine Abnahmebescheinigung. Anhand dieser trägt die Zulassungsstelle die neue Partikelminderungsstufe (PM-Stufe) in die Fahrzeugpapiere ein.

GTÜ Prüfstelle Quast in Hagen ... Schadstoffplakette

Quick-Info für das ausländische Fahrzeughalter in deutschen Städten:

Ist die Feinstaubplakette am Fahrzeug nicht identisch mit der am Umweltzonenschild angezeigten Feinstaubplakette, so darf das Fahrzeug diese Umweltzone nicht befahren. Kraftfahrzeuge, die mit einer im Zusatzschild angezeigten Plakette gekennzeichnet wurden, sind vom Fahrverbot befreit.