Die Sicherheitsprüfung der GTÜ Prüfstelle Quast in Hagen
Sicherheit für Nutzfahrzeuge und Kraftomnibusse
Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO
Wir setzen die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag.
Die Ansprüche an die Fahrzeugsicherheit im Transportbereich sind gestiegen. Auch führt unser Team Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO an LKWs, Zugmaschinen und KOM qualifiziert durch.
Sicherheitsprüfung (SP) fällt an für die folgenden Fahrzeuge:
- Bussen (und andere Kfz mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)
- LKW zur Güterbeförderung, Arbeits- und Zugmaschinen etc. mit einer zulässigen Gesamtmasse größer als 7,5t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h
- Anhänger einschließlich „angehängte Arbeitsmaschinen“ und Wohnanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse größer 10t und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 40 km/h.
Die aufgeführten Fahrzeuge müssen neben den fest definierten Terminen der
Hauptuntersuchung (HU) auch die Termine der Sicherheitsprüfung (SP) wahrnehmen.
Die Fälligkeit der Prüftermine erkennen Sie auf dem Untersuchungsbericht/Prüfprotokoll oder
durch die am Fahrzeug angebrachte Prüfmarke. Werfen Sie bei jeder Abfahrkontrolle auch
einen Blick auf die Laufzeit Ihrer HU- und SP-Plakette und kümmern Sie sich rechtzeitig um
einen neuen Prüftermin bei uns - Kfz-Prüfzentrum Quast in Hagen. Denn als
Fahrer/Fahrzeughalter sind Sie dafür verantwortlich, dass die vorgeschriebenen
Untersuchungen immer fristgerecht durchgeführt werden.
Flexible Terminvergabe:
Tel: 02331 – 8423940
Leistungen der GTÜ Früfstelle Quast